Samstag, Oktober 23, 2021

02.02.2018, 11:29 Gemeinde erlaubt Muezzin, Gericht verbietet ihn

Ein deutscher Ort genehmigte den moslemischen Muezzin-Ruf per Lautsprecher. Ein Ehepaar klagte dagegen und bekam Recht.

Der Kläger hatte bereits im Vorfeld auf Vorschlag des Gerichts zugestimmt, sich mit Vertretern der Stadt und der Moschee zusammen zu setzen, um eine Lösung zu finden. Doch das Rathaus weigerte sich und beharrte auf der Genehmigung des Muezzins.

Grundsätzlich NEIN! Keine Lösung und keine Genehmigung für öffentliche Ruhestörung!

In Sri Lanka hatte es nur von 1991 bis 1993 gedauert dann plärrte der Muezzin um 06:00 morgens über Lauptsprecher an jeder Straßenkreuzung.

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/oer-erkenschwick-gericht-erlaubt-muezzin-ruf-per-lautsprecher-a-92ffb606-664b-4c69-9f17-404f25970989

Oer-Erkenschwick Gericht erlaubt Muezzin-Ruf per Lautsprecher
Anwohner in Oer-Erkenschwick sind mit ihrer Beschwerde gescheitert: Die Türkisch Islamische Gemeinde darf dort nach jahrelangem Streit wieder mit Lautsprechern zum Gebet rufen. Das entschied das Oberverwaltungsgericht.
23.09.2020, 17.09 Uhr

et ceterum censeo: Und segne was man uns bescheret hat.
Ich sag nix weil alles Gegenteilige ist wegen Widerstandes gegen betreutes Denken verboten.
Zu dieser, unserer Gesellschaft: “ein totes Pferd kann man nicht reiten”