Samstag, Mai 21, 2022

20.05.2022, 21:02 Expertin überrascht mit Sager zu Österreichs Neutralität

Seit 67 Jahren ist Österreich neutral. Die Militärexpertin Jelena Juvan äußert jedoch nun Bedenken über die Ernsthaftigkeit der Neutralität.

“Wenn ein Land sich an Friedensmissionen beteiligt, ist die Neutralität im klassischen Sinne schon überschritten“, sagt die slowenische Expertin in einem Interview mit der APA. Österreich sei demnach nicht mehr vollends neutral, immerhin würde man sich auch an der gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU beteiligen.



Vertrag von Nizza zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union, der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften sowie einiger damit zusammenhängender Rechtsakte, unterzeichnet in Nizza am 26. Februar 2001 - Inhalt

DER BUNDESPRÄSIDENT DER REPUBLIK ÖSTERREICH:

Artikel 17
(1) Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik umfasst sämtliche Fragen, welche die Sicherheit der Union betreffen, wozu auch die schrittweise Festlegung einer gemeinsamen Verteidigungspolitik gehört, die zu einer gemeinsamen Verteidigung führen könnte, falls der Europäische Rat dies beschließt. Er empfiehlt in diesem Fall den Mitgliedstaaten, einen solchen Beschluss gemäß ihren verfassungsrechtlichen Vorschriften anzunehmen.

Die Politik der Union nach diesem Artikel berührt nicht den besonderen Charakter der Sicherheits- und Verteidigungspolitik bestimmter Mitgliedstaaten; sie achtet die Verpflichtungen einiger Mitgliedstaaten, die ihre gemeinsame Verteidigung in der Nordatlantikvertrags-Organisation (NATO) verwirklicht sehen, aus dem Nordatlantikvertrag und ist vereinbar mit der in jenem Rahmen festgelegten gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik.

Die schrittweise Festlegung einer gemeinsamen Verteidigungspolitik wird in einer von den Mitgliedstaaten als angemessen erachteten Weise durch eine rüstungspolitische Zusammenarbeit zwischen ihnen unterstützt.

(2) Die Fragen, auf die in diesem Artikel Bezug genommen wird, schließen humanitäre Aufgaben und Rettungseinsätze, friedenserhaltende Aufgaben sowie Kampfeinsätze bei der Krisenbewältigung einschließlich friedensschaffender Maßnahmen ein.

(3) Beschlüsse mit verteidigungspolitischen Bezügen nach diesem Artikel werden unbeschadet der Politiken und Verpflichtungen im Sinne des Absatzes 1 Unterabsatz 2 gefasst.

Vielen Dank auch an HBP ad Thomas Klesil und Frau Benito Ferrero-Waldner.

friedenserhaltende Aufgaben sowie Kampfeinsätze bei der Krisenbewältigung einschließlich friedensschaffender Maßnahmen ein.

Man bechachte: früher hießen die Verteidigungsministerien Kriegsministerien und im Neusprech heißt Frieden schaffen Krieg führen!

et ceterum censeo: Und segne was man uns bescheret hat.
Ich sag nix weil alles Gegenteilige ist wegen Widerstandes gegen betreutes Denken verboten.
Zu dieser, unserer Gesellschaft: “ein totes Pferd kann man nicht reiten”