Dienstag, Mai 24, 2022

24.05.2022, 03:00 “Geheime” Abstandsregel – Tausenden drohen Parkstrafen

https://www.heute.at/s/geheime-abstandsregel-tausenden-drohen-parkstrafen-100208595

Das steht in der Straßenverkehrsordnung:

Nach § 24 Abs. 3 lit. d) ist das Parken außer in den im Abs. 1 angeführten Fällen noch auf Fahrbahnen mit Gegenverkehr verboten, wenn nicht mindestens zwei Fahrstreifen für den fließenden Verkehr freibleiben.

Es ist mit der Benützung von Fahrzeugen, die die größte zulässige Breite – das sind 2,60 m – aufweisen, zu rechnen. Bei zwei Fahrstreifen ergibt sich daher eine freizulassende Fläche von 5,20 m. (Quelle: ÖAMTC)

Und der Unrechtsstaat tobt schon wieder. Es war wohl noch nie ein Problem dass bei Gegenverkehr eben einer gewartet hat, Aber der unmoralische Gesetzgeber muss eben so lange alles regeln bis alle drauf pfeifen.

et ceterum censeo: Und segne was man uns bescheret hat.
Ich sag nix weil alles Gegenteilige ist wegen Widerstandes gegen betreutes Denken verboten.
Zu dieser, unserer Gesellschaft: “ein totes Pferd kann man nicht reiten”