Samstag, November 12, 2022

11 Nov. 2022 14:21 Uhr - Karl Lauterbach: Lügen für die Meinungsfreiheit

Der Mainstream jubelt: Auch ein Politiker hat das Recht auf freie Meinungsäußerung! Nachdem der Rechtsanwalt Markus Haintz gegen den deutschen Gesundheitsminister geklagt hatte, weil dieser die Corona-Impfung als “nebenwirkungsfrei” bezeichnet hatte, musste Hainz eine Niederlage kassieren. Lauterbachs Behauptung (oder vielmehr: seine Lüge) sei durch die Meinungsfreiheit gedeckt.

Im Jahr 2017 kam ein Buch heraus, das die Grünen-Politikerin Renate Künast geschrieben hatte. Es trägt den Titel “Hass ist keine Meinung” und disqualifizierte sich bereits mit diesem Titel. Zum einen, weil Hass in erster Linie ein Gefühl ist. Zum anderen aber auch deshalb, weil durch den Entzug des Gefühls als Meinung eben deren Freiheit verletzt wird.

Die Behauptung, die Corona-Impfung sei “nebenwirkungsfrei”, ist jedoch nicht nur keine Meinung, sondern auch kein Irrtum. Sie ist schlicht eine Lüge, von der Lauterbach wusste, wissen musste. Damit ist die Lüge perfekt. Denn wenn er davon wusste, dass es Nebenwirkungen gibt, hat er die Menschen bezüglich der Verträglichkeit der Impfung belogen. Wenn er nicht wusste, dass Nebenwirkungen auftreten, hat er hinsichtlich seiner fachlichen Kompetenz gelogen. So oder so – unterm Strich bleibt jeweils eine Lüge.

Dass Karl Lauterbach unser Gesundheitsminister ist, ist schon schlimm genug. In seinem Amt ist er jedoch verpflichtet, die Menschen über medizinische Möglichkeiten, aber auch Gefahren aufzuklären. Das hat er im Falle der Corona-Impfung von Beginn an nicht getan. Wenn er fachlich überfordert ist, muss er sich wissenschaftlichen Rat holen; tut er das nicht, unterlässt er diese Handlung vorsätzlich. Und wenn er vorsätzlich Menschen in Gefahr bringt, gehört er raus aus dem Amt und rein in den Gerichtssaal.

Zu Ende gedacht kann im Falle Lauterbach nur Vorsatz vorliegen, in welcher Ausprägung auch immer. Damit hätten die Richter die Lüge Lauterbachs als Vorsatz erkennen und in ihrer Rechtsprechung entsprechend behandeln müssen. Die Frage wäre also nicht gewesen, ob der Gesundheitsminister bestraft werden muss, sondern welches das angemessene Strafmaß für sein Handeln ist.

Durch den Trick, Lauterbachs Lüge als freie Meinungsäußerung umzuinterpretieren, hat die Justiz den einzig gangbaren Weg gewählt, den Politiker gänzlich straffrei aus der Sache herauskommen zu lassen.

Das zeigt, dass die Unabhängigkeit der Gerichte an einer weiteren Flanke ausgehebelt wurde. Denn eine wissentlich getätigte medizinische Falschaussage der Meinungsfreiheit zuzuordnen, ist fernab von allem, was eine unabhängige Justiz auszeichnen würde. Vom gesunden Menschenverstand ganz zu schweigen.

et ceterum censeo: Und segne was man uns bescheret hat.
Ich sag nix weil alles Gegenteilige ist wegen Widerstandes gegen betreutes Denken verboten.
Zu dieser, unserer Gesellschaft: “ein totes Pferd kann man nicht reiten”