Mittwoch, Januar 11, 2023

10.01.2023, 16:26 Linzer Amokläufer (41) stand kurz vor der Abschiebung

Wer war der Amokläufer von Linz? Langsam lichten sich die Nebel. 2011 ist der irakische Staatsbürger legal in Österreich eingereist und hat einen Asylantrag gestellt. Asyl erhielt er offiziell nicht, dafür subsidiären Schutz, da er aus einem Land kam, in das er nicht zurückkehren konnte.

Eine mögliche Aberkennung erfolgt, werden Straftaten begangen.

Genau das machte der 41-jährige Iraker, er wurde straffällig. Gefährliche Drohungen, Nötigungen und Körperverletzungen seiner ersten Frau gegenüber sind laut Staatsanwaltschaft aktenkundig. Er wurde schließlich 2016 zu einer teilbedingten Haftstrafe verurteilt. Als Antwort darauf sprach ihm das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl 2017 wie erwartet den subsidiären Schutz ab. Er stand kurz vor der Abschiebung. Dann trat die 42-jährige Rumänin in sein Leben. 2018 heiratete ihn die Frau und bewahrte ihn damit vor einer erzwungenen Rückkehr in den Irak.

Der Iraker stach seiner Frau mit einem Küchenmesser in den Rücken und Bauch. Die Rumänin wurde schwer verletzt in ein Krankenhaus gebracht, ist mittlerweile aber außer Lebensgefahr.

Grund für die Tat dürfte Eifersucht gewesen sein. Der Mann unterstellte seiner Frau eine Affäre mit einem Arbeitskollegen. Der Arbeitsplatz der Rumänin war dann auch der erste Stopp auf seiner Amokfahrt. Er bedrohte dort den mutmaßlichen Lover der Frau mit zwei Messern.

Danach flüchtete er. Auf seiner Flucht überfuhr er zwei Polizisten. Die Beamten wurden schwer verletzt in ein Krankenhaus eingeliefert. Mittlerweile sind sie außer Lebensgefahr. Später wurde er dann in Leonding (Bezirk Linz-Land) verhaftet. Eine Abschiebung bleibt aber dennoch unwahrscheinlich, da der mutmaßliche Täter noch immer mit der Rumänin verheiratet ist. Hier greife das Recht auf Familienleben.

Dieser Unrechtsstaat ist in seinem Rechtsempfinden unsäglich!

et ceterum censeo: Und segne was man uns bescheret hat.
Ich sag nix weil alles Gegenteilige ist wegen Widerstandes gegen betreutes Denken verboten.
Zu dieser, unserer Gesellschaft: “ein totes Pferd kann man nicht reiten”