Montag, März 20, 2023

19.03.2023, 21:52 Kunde soll sich Express-Paket im Verteilzentrum abholen

“Das ist schwer zu packen”, wütet ein Wiener (30). Am Dienstag hatte er bei einer Wiener Firma eine Expressbestellung für einen schön verpackten Gutschein aufgegeben. “Ich wollte sicher gehen, dass das Geschenk am Freitag sicher da ist, damit ich es meinem besten Freund feierlich überreichen kann”, so der 30-Jährige. 11,50 Euro extra ließ er sich den Express-Versand kosten. Sein Pech: Die Lieferung wurde durch einen für Probleme bekannten privaten Paketdienst abgewickelt.

Lieferant tauchte an zwei Tagen nicht auf

“Am Donnerstag scheiterte ein erster Zustellungsversuch laut Paketverfolgung. Doch es hat nachweislich niemand angeläutet”, ärgert sich der “Heute”-Leser. Das Packerl ging zurück ins Verteilzentrum. Am Freitag wartete er in der Wohnung auf die Lieferung. Doch statt der Türglocke bekam er gegen Mittag die Benachrichtig über einen zweiten fehlgeschlagenen Zustellungsversuch.

Firma: “Wir können Fahrer nicht kontaktieren”

“Man gab mir die Auskunft, dass erst am Montag ein erneuter Versuch unternommen wird, doch das war für mich inakzeptabel.” Also schlug der Wiener vor, das Express-Packerl selbst beim abgestellten Auto des Auslieferers abzuholen. “Das geht nicht, wir haben keinen Fahrerkontakt”, teilte ihm eine Dame an der Servicehotline mit.

“Wir können es aber eintragen, dass Sie das Paket dann am Montag selbst abholen”, schlug der Mitarbeiter vor. Da legte der “Heute”-Leser entnervt auf. Er will nun nur sein Geld zurück. Die Lieferfirma lieferte schlussendlich auf Twitter den Höhepunkt: Mit seinen Problemen möge sich der Kunde doch einfach an das Service-Center wenden. “Ohne Worte”, so der Betroffene.

Nun das ist kein Einzelfall und bei den beiden Diensten der Firma Gebrüder Weiss, also DPD und GLS gang und gäbe. Hier wird der mit dem Lieferanten geschlossen Liefervertrag praktisch nie erfüllt. Ich nehme an dass das die Juristen einen schweren gewerbsmaßigen Betrug nennen.

Die wohl einzige Möglichkeit die wir als Konsumenten haben ist wohl die Sendungen grundsätzlich nicht vom Paketshop abzuholen wenn wir anwesend waren. Und vergessen sie den RTR? Konsumentenschutz. Der ist dazu da um die Firmen vor den Konsumenten zu schützen.

Ich jedenfalls hole grundsätzlich nicht mehr ab und lasse mir diese niederträchtige Nichtleistung vom Lieferanten refundieren.

et ceterum censeo: Und segne was man uns bescheret hat.
Ich sag nix weil alles Gegenteilige ist wegen Widerstandes gegen betreutes Denken verboten.
Zu dieser, unserer Gesellschaft: “ein totes Pferd kann man nicht reiten”