Dienstag, September 5, 2023

05.09.2023, 05:20 Das droht dem A22-Rowdy nach wildem Autobahn-Ausraster

Beim Strafrahmen einer Nötigung könnte der Rowdy sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bekommen und muss zudem mit empfindlichen Geldstrafen rechnen. Sollte außerdem noch eine Fahrerflucht vorliegen, bewegt sich der Strafrahmen zwischen 36 und 2.180 Euro.

Ach ja super in unseren Unrechtsstaaten. Ein Halbaffe drängt mich von der Straße ab, mein Auto um 60.000€ ist Totalschaden den keine Haftpflicht-Versicherung zahlt und ich liege 4 Wochen im Krankenhaus das dann die Allgemeinheit zahlt.

Dafür gibt es dann, sollte man den Affen jemals erwischen wollen 2.180€ Strafe und ich darf die 100.000€ ohnehin abschreiben weil von Halbaffen kann man höchstens die Sozialhilfe NICHT pfänden denn auch da sind diese Typen geschützt. Oder glauben Sie denn dass der tatsächlich irgendeine Versicherung hat?

Schon einmal überlegt? Leute die ein System so herrichten tun das mit Absicht. Und wer kann Gesetze so machen?

et ceterum censeo: Und segne was man uns bescheret hat.
Ich sag nix weil alles Gegenteilige ist wegen Widerstandes gegen betreutes Denken verboten.
Zu dieser, unserer Gesellschaft: “ein totes Pferd kann man nicht reiten”